Liegeplatzordnung
Liegeplätze für Boote können auf Antrag eines Vereinsmitgliedes vom Vorstand des WSVO zugeteilt werden. Mitglieder, die den Status inaktiv führen, können keinen Liegeplatz beanspruchen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Liegeplatzes.
Nachfolgend finden Sie die Liegeplatzordnung des Wassersportverein Oberfell e.V. als pdf-Datei mit weiteren Informationen.