Verordnungen u.a.

Die Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) beinhaltet die auf der gesamten internationalen Moselstrecke anwendbaren Vorschriften.

Hier können Sie die ab dem 01.01.2022 gültige MoselSchPV herunterladen.

>>> MoselSchPV_Stand_01.01.2022

Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist ein amtliches Kennzeichen vorgeschrieben.

Amtliche bzw. amtlich anerkannte Kennzeichen sind nach der KlFzKV-BinSch für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge vorgeschrieben, ausgenommen:

  • Kleinstfahrzeuge (nur mit Muskelkraft betriebene Boote, Beiboote)
  • Segelboote mit einer Länge bis zu 5,50 m
  • Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung
  • Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z.B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren)
  • Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit „dienstlicher Kennzeichnung“

Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen, können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls müssen sie außen mit einem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein.

Weitere Informationen erhalten Sie auf  der Website des „Wasserstraße- und Schiffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn“

Die zugrunde liegende Rechtsordnung ist die „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung – KlFzKV-BinSch)“

>>> KIFzKV-BinSch

Das MERKBLATT für Wassersportler auf der Bundeswasserstraße Mosel der Wasser und Schiffahrtsverwaltung des Bundes beinhaltet u.a. Informationen / Vorschriften:

  • wichtige Schiffahrtszeichen
  • die für Wassersportler auf der Mosel wesentlichen Rechtsvorschriften
  • wichtige Einzelvorschriften
  • Verhaltensregeln für die Fahrt
  • Kennzeichnungspflicht
  • Führerscheinpflicht
  • Fahrregeln
  • Fahrgeschwindigkeiten
  • Benutzung von Bootsanlagen und Schleusen
  • Wasserskifahren
  • Wassermotorräder

>>>  Merkblatt-Mosel